Behandlung auf ärztliche Verordnung

Die Arbeit von qualifizierten, diplomierten Physiotherapeutinnen und -therapeuten gehört zur Grundleistung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung. Behandlungen, sofern ärztlich verordnet, werden durch die Versicherungen übernommen, da sie eine Leistung der Grundversicherung Ihrer obligatorischen Krankenkasse (KVG) sowie der Unfallversicherer (UVG), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) darstellen.

Wir rechnen zur Zeit mit zwei unterschiedlichen Taxpunktwerten ab. Die Rechenstellung erfolgt elektronisch direkt an die Kostenträger. Das bedeutet für unsere Kunden aber auch für die Krankenkassen weniger administrativen Aufwand.