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Übermittlung der Rechnungskopie

Umsetzung der Kostendämpfungsmassnahmen

 

Liebe Patientin, lieber Patient

 

Im Rahmen der Umsetzung der Kostendämpfungsmassnahmen – Paket 1a wird auf den 1. Januar 2022 die Massnahme «Übermittlung der Rechnungskopie» an die versicherte Person in Kraft treten

Bei Verstössen gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsstellung (z.B. bei unterlassener Übermittlung der Rechnungskopien an die versicherten Personen) bestehen neu Sanktionsmöglichkeiten (Verwarnung, Bussen).

Der Bundesrat erhofft sich mit dieser Massnahme eine bessere Rechnungskontrolle zu gewährleisten.

Konkret heisst das für Physiotherapeut:innen: Bei elektronischer Zustellung der Rechnung an den Versicherer (Tiers payant) müssen sie den Patient:innen immer und unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zustellen. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen.

 

Nicht betroffen von dieser Gesetzesänderung ist die Rechnungsstellung im System des Tiers garant. Dort geht die Rechnung immer zuerst an die versicherte Person.

Der verpflichtende Versand der Rechnungskopie an die versicherte Person gilt auch im Bereich der Invalidenversicherung. Die genauen Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe sind bisher noch nicht festgelegt.

 

Vielen Dank für die Kenntnisnahme!

Physiotherapie Glarus AG

Fritz Bolliger