Behandlung auf ärztliche Verordnung

Die Arbeit von qualifizierten, diplomierten Physiotherapeutinnen und -therapeuten gehört zur Grundleistung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung. Behandlungen, sofern ärztlich verordnet, werden durch die Versicherungen übernommen, da sie eine Leistung der Grundversicherung Ihrer obligatorischen Krankenkasse (KVG) sowie der Unfallversicherer (UVG), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) darstellen.

Wir rechnen zur Zeit mit zwei unterschiedlichen Taxpunktwerten ab. Die Rechenstellung erfolgt elektronisch direkt an die Kostenträger. Das bedeutet für unsere Kunden aber auch für die Krankenkassen weniger administrativen Aufwand.

Ziffer 7301
Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie: (z.B. Bewegungstherapie, Massage und Kombinationen mit Therapien der Ziffer 7320)
Taxpunkt: 48
Pauschaltarif mit 1.00: 48.00CHF
Pauschaltarif mit 1.01: 48.48 CHF

Ziffer 7311

Sitzungspauschale für aufwendige Bewegungstherapie
Taxpunkt 77
Pauschaltarif mit 1.00: 77.00 CHF
Pauschaltarif mit 1.01: 77.77 CHF

Ziffer 7320
Sitzungspauschale für Elektro- und Thermotherapie / Instruktion bei Gerätevermietung
Taxpunkt: 10
Pauschaltarif mit 1.00: 10.00 CHF
Pauschaltarif mit 1.01: 10.10 CHF


Zuschlagspositionen:

Ziffer 7350
Zuschlagsposition für die erste Behandlung eines Patienten
Taxpunkt: 24
Pauschaltarif mit 1.00: 24.00 CHF
Pauschaltarif mit 1.01: 24.24 CHF

Ziffer 7354
Pauschale für die Weg-/Zeitentschädigung
Taxpunkt: 34
Pauschaltarif mit 1.00: 34.00 CHF
Pauschaltarif mit 1.01: 34.34 CHF