Tarif / Behandlungskosten
1. Behandlung auf ärztliche Verordnung
Die Arbeit von qualifizierten, diplomierten Physiotherapeutinnen und -therapeuten gehört zur Grundleistung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung. Behandlungen, sofern ärztlich verordnet, werden durch die Versicherungen übernommen, da sie eine Leistung der Grundversicherung Ihrer obligatorischen Krankenkasse (KVG) sowie der Unfallversicherer (UVG), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) darstellen.
Abrechnung mit Krankenkassen ab 1. Juli 2011
Die Physiotherapie Glarus stellt Ihnen gemäss nachstehender Liste die ärztlich verordnete Behandlung in Rechnung. Sie bezahlen die Rechnung innerhalb der gesetzten Frist.
Zusammen mit der Kopie der ärztlichen Verordnung können Sie die Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen die Behandlungskosten abzüglich Selbstbehalt und allfälliger Franchisen zu vergüten. Dazu finden Sie zusätzliche Informationen im Patientenbrief auf unserem elektronischen Anschlagbrett.
Wir rechnen vorerst trotz vertragslosem Zustand mit den Krankenkassen mit dem alten, seit 1998 gültigen, Taxpunktwert von 0.93 ab.
| Ziffer | Behandlungsart | Taxpunkt | Pauschaltarif |
| Sitzungspauschalen: | |||
| 7301 | Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie: (z.B. Bewegungstherapie, Massage und Kombinationen mit Therapien der Ziffer 7320) | 48 |
44.64 CHF |
| 7311 | Sitzungspauschale für | 77 |
71.61 CHF |
| aufwendige Bewegungstherapie | |||
| 7312 | Sitzungspauschale für manuelle Lymphdrainage | 77 |
71.61 CHF |
| 7320 | Sitzungspauschale für Elektro- und Thermotherapie / Instruktion bei Gerätevermietung | 10 |
9.30 CHF |
| 7330 | Sitzungspauschale für Gruppentherapie | 25 |
23.25 CHF |
| Zuschlagspositionen: | |||
| 7350 | Zuschlagsposition für die erste Behandlung eines Patienten | 24 |
22.32 CHF |
| 7354 | Pauschale für die Weg- / Zeitentschädigung | 34 |
31.62 CHF |
Abrechnung mit Unfall-, Militär und Invalidenversicherung
Wir rechnen nach geltender Tarifordnung direkt mit den Kostenträgern ab.
Taxpunktwert seit 1. Januar 1998 CHF 1.00
2. Private Behandlungen (ohne ärztliche Verordnung)
Wenn Sie unsere Dienste ausserhalb von Versicherungsleistungen beanspruchen möchten, freuen wir uns Sie als Privatperson zu behandeln.
Schenken Sie Wohlbefinden und Freude mit einem unserer Gutscheine.
| Private Behandlungen (ohne ärztliche Verordnung) | ||||
| Kategorie | Dauer | Fr. | Dauer | Fr. |
| Einzelsitzung | 25/30 Min. |
52.
|
55 Min. | 104. |
| Abonnement à 5 Sitzungen | 25/30 Min. |
245.
|
55 Min. | 490. |
| Abonnement à 10 Sitzungen | 25/30 Min. |
460.
|
55 Min. | 920. |
